OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.2016, Az.: 7 U 75/15
Schmerzensgeld: 50.000,00 €
Behandlungsfehler: Verkennung eines intraabdominalen Tumors auf einer MRT-Aufnahme
Hintergrund: Ausgangspunkt für die Bemessung des Schmerzensgelds durch den Senat war zunächst, dass der zum Zeitpunkt der Erkrankung noch sehr junge Kläger einen Vertrauensschaden erlitten hat. Vorliegend hat sich der Tumor aufgrund der unterbliebenen Diagnostik und der damit einhergehenden Behandlungsverzögerung vergrößert und zu einer Schädigung an der Wirbelsäule des Patienten geführt (Infiltrierung des Musculus psoas). Dies führte nicht nur zu einer weiteren erforderlichen Operation, sondern auch dazu, dass dem Patienten die Fortführung seines erlernten Berufes unmöglich wurde. Hierdurch wurde die Lebensplanung des Klägers maßgeblich beeinträchtigt, als der Kläger den elterlichen Betrieb nicht übernehmen kann. Abschließend wurden sowohl die Schmerzen durch die Dauer der Behandlungsverzögerung, als auch die Schmerzen mit der einhergehenden Schädigung der Wirbelsäule des Klägers schmerzensgelderhöhend berücksichtigt.
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