Kanzlei Medizinrecht Düsseldorf

Schadenersatz: Beispiele aus der Praxis

Was sagen unsere Mandanten über uns?

Neben dem persönlichen Feedback erhalten wir auch immer wieder Rezensionen, in denen Mandanten die Zusammenarbeit mit uns schildern.

Einige dieser Bewertungen, die sich konkret mit der Arbeit des Fachbereichs Medizinrecht der Kanzlei Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte befassen, haben wir hier (natürlich teilanonymisiert) aufgegriffen. Mit den weiter unten geschilderten Fallbeschreibungen aus unserer Kanzlei stehen sie in keinem Zusammenhang.

Das sagen unsere Mandanten

Wir waren mit einem sehr ernsten und emotionalen Anliegen, was unsere Tochter betraf, bei der Anwalts­kanzlei. Ziemlich verunsichert und voller Fragen kamen wir zum ersten Termin in die Kanzlei. Als dieser zu Ende war, waren alle unsere Fragen beantwortet und wir fühlten uns unterstützt, sicherer und in guten Händen. Wir hatten das Gefühl, dass man uns Ernst nimmt, wir fühlten uns verstanden und unterstützt. Es wurde richtig für uns und das Wohl unserer Tochter gekämpft, was ein Großartiges Gefühl nicht alleine da zu stehen und eine so große Unterstützung zu bekommen. Die Kommunikation, der Umgang miteinander war außer­gewöhnlich. Es wurden am Ende Sachen erreicht, die wir nicht zu träumen gewagt hätten. Dafür ein großes Lob und Dankeschön. Das Engagement ging weit über einen guten Service hinaus. Wir waren und sind einfach nur glücklich, zufrieden und erleichtert, dass wir hier als Mandant aufgenommen worden sind

Michael B. / Google-Bewertung

Schnell, freundlich und realistisch.

Ging voll auf meine Anliegen ein. Wurde immer über die einzelnen Schritte auf dem Laufenden gehalten. Super!

Oliver G. / Google-Bewertung

Kompetente sachliche Beratung als Grundlage für mich eine Entscheidung zu treffen.

Gisela G. / Google-Bewertung

Ich war zum ersten Mal in der Kanzlei zu einem Gespräch wegen einer med. Angelegenheit.

Von der Terminvergabe über den sehr freundlichen Empfang bis zur Beratung durch Herrn Fachanwalt T.F. war ich vollstens zufrieden.

Wolfgang / Google-Bewertung

Ich war zum ersten Mal in der Kanzlei zu einem Gespräch wegen einer med.Angelegenheit.

Herr Freymann ist kompetent, hört gut zu, ist sehr freundlich und kümmert sich. Kurzum, der Anwalt meines Vertrauens.

H.-J./ Google-Bewertung

Echte Fälle aus unserer Kanzlei

Wir möchten Ihnen einige Beispiele zeigen, in welchen Fällen wir als Medizinrechtler tätig werden durften. Warum? Weil wir stolz darauf sind, dass die Mandaten uns Ihr Vertrauen geschenkt haben und wir sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte erfolgreich unterstützen konnten.

 

Die fast verbaute Zukunft

Der Profi-Sport verlangte dem Körper unserer Mandantin einiges ab.

Doch dann begannen die Schmerzen. Erst wurde von ärztlicher Seite eine temporäre Überlastung vermutet. Ihr wurde mitgeteilt: Ein bisschen Schonung und dann wieder sanft trainieren, dann wird sich das wieder normalisieren.

Aber: Die Schmerzen wurden schlimmer. Erst eine weitere Untersuchung nach vielen Monaten brachte die Diagnose: Es lagen mehrere Wirbelbrüche vor, die in den vorherigen Untersuchungen nicht bemerkt worden waren.

Mehrere Monate mit Schmerzen, (operativen) Behandlungen und einer aufwendigen Rehabilitation vergingen, dann steht es fest: Die Profikarriere kann fortgesetzt werden. Auch die Konkurrenz ist nicht uneinholbar vorbeigezogen.

Was konnten wir für unsere Mandantin tun?

Eine missliche Lage, wenn eine sicher geglaubte Zukunft durch eine nicht rechtzeitig gestellte Diagnose ins Wanken gerät.

Das oberste Ziel ist: gesund werden und wieder schmerzfrei leben. Dieses Ziel wurde vorliegend mit ärztlicher Hilfe erreicht. Wir erstritten für unsere Mandantin daneben einen mittleren 5-stelligen Schmerzensgeldbetrag.

Wir kümmern uns um Ihre Ansprüche.

Großes Leid, durch Fehler verursacht

Es kommt immer wieder vor, dass uns Familien darum bitten, nach dem Tod von verstorbenen Angehörigen im Krankenhaus tätig zu werden. Nicht immer ist sofort klar, ob tatsächlich ein Fehler des medizinischen Personals zum Tode geführt hat.

Bei diesem Fall, bei dem die Angehörigen einer verstorbenen Patientin um Hilfe baten, zeigten sich Behandlungsfehler, die den Tod der Verstorbenen zu einer besonders leidvollen Erfahrung für alle Beteiligten werden ließ.

Das war geschehen:

Die betagte Patientin kam wegen eines Schlaganfalls als Notfall ins Krankenhaus. Dort wurde sie versorgt und behandelt. Nach mehreren Tagen auf Station galt sie als erfolgreich therapiert und sollte unter Medikation entlassen werden. Doch am Vorabend der Entlassung verschlechterte sich ihr Zustand plötzlich. Ein zweiter Schlaganfall. Ausgelöst durch einen Fehler des Klinikpersonals.

Die eben noch für die Entlassung bereite Patientin war mit einem Mal nahezu vollständig gelähmt und Gefangene in ihrem eigenen Körper, durch das so genanntne Locked-in-Syndrom. Das bedeutet: Sie war bei Bewusstsein, aber zugleich unfähig, sich zu bewegen oder auch nur zu sprechen.

Für die Familie ein Schock, für die Patientin ein grausamer Zustand. Der Gesundheitszustand galt nach diesem Ereignis als nicht mehr umkehrbar. Eine Besserung war nicht in Aussicht. Nach mehreren Tagen wurde daher beschlossen, die lebenserhaltenden Maßnahmen nicht weiter fortzusetzen. Leider verlief auch dies nicht behandlungsfehlerfrei, sodass sich der Sterbeprozess unnötig hinauszog.

Was konnten wir für die Familie tun?

Es wurde ein außergerichtlicher Vergleich erzielt, mit welchem sich das Krankenhaus verpflichtete, insbesondere Schmerzensgeld, Hinterbliebenengeld und die entstandenen Beerdigungskosten mit einem Gesamtvergleichsvolumen von knapp unter 100.000, 00 € zu zahlen.

Den Angehörigen war wichtig, dass ein vergleichbarer Fehler anderen Patienten nicht widerfahren kann. Daher wies uns das Krankenhaus transparent im Rahmen der Verhandlungen nach, auf welche Art und Weise ein vergleichbarer Fehler zukünftig bei anderen Patienten zu verhindern versucht wird.

Nichts ist wie zuvor

Eine Geburt ist immer eine aufregende Sache. Und schlimmstenfalls auch gefährlich für Mutter und Kind. Wie bei dieser Mandantin:

Ihr Kind besucht einen Kindergarten. Allerdings kann es das nicht alleine tun, denn bei der Geburt war es zu lange einer Sauerstoff-Unterversorgung ausgesetzt, sodass eine körperliche und geistige Behinderung zurückblieb.

Später stellte sich heraus, dass die Ärzte Fehler gemacht hatten, Symptome übersahen, die einen sofortigen Kaiserschnitt erfordert hätten und nicht schnell genug reagierten.

Das Kind hat glücklicherweise überlebt und ist ein fröhliches Kind, aber in seiner Entwicklung verzögert und längst nicht so selbstständig wie seine Altersgenossen. Es ist auf eine dauerhafte Betreuung angewiesen.

Was konnten wir für Eltern und das Kind tun?

Unser Ziel war es, eine Einigung mit der Versicherung zu erreichen, die nicht nur eine einmalige Zahlung abdeckt, sondern auch möglich weitere Schäden ausgleicht und die Familie daher für die Zukunft absichert.

Denn niemand weiß genau, welchen Pflege-Mehrbedarf die Eltern auch künftig aufwenden müssen, um für ihr Kind zu sorgen und ihm zu ermöglichen, was jedem Kind zusteht.

Schon jetzt ist beispielsweise klar, dass das Kind im Kindergarten und Schule eine professionelle Begleitung braucht, denn es braucht mehr Hilfe als seine Altersgenossen. Klar ist: Ursächlich dafür ist der Geburtsschaden und die Versicherung haftet für diese Folgen.

Gezahlt wurden bisher bereits mehrere 100.000,00 € an Schadensersatz. Auch zukünftig werden der Familie weitere Schäden entstehen. Die gegnerische Versicherung hat sich verpflichtet, auch für alle weiteren Gesundheitsschäden zukünftig einzustehen.

 

Einige der hier beschriebenen Fälle aus unserer Kanzlei sind noch nicht abgeschlossen. In unserem Blog halten wir Sie auf dem Laufenden über wichtige Entscheidungen aus dem Medizinrecht und aktuelle Entwicklungen.