Schadenersatz: Ein Stück Kompensation

Ein Stück Gerechtigkeit

Schadenersatz kann einen erlittenen Gesundheitsschaden nicht wieder gutmachen, aber er ist ein Zeichen dafür, dass der Schaden nicht vergessen wird.

Haben Sie durch einen Arztfehler, einen Unfall mit einem Tier oder ein fehlerhaftes Produkt Schaden erlitten? Dann haben Sie Anspruch auf Schadenersatz.

Tobias Freymann, Fachanwalt für Medizinrecht, prüft für Sie, wie hoch Ihr Anspruch ist, welche Folgeschäden der Verursacher mitzutragen hat und führt für Sie die kräftezehrende Kommunikation mit Ärzten und Versicherern.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung.

Sie können sich sicher sein: Wir beraten Sie sinnvoll und zielorientiert zu den Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche.

In 3 einfachen Schritten zum Schadenersatz

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Unsere Erst­einschätzung

Wir prüfen Ihre Chancen auf Schaden­ersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten so schnell wie möglich unsere Ersteinschätzung.

Ihr Schadens­ersatz

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Kommuni­kation mit der gegnerischen Versicherung und setzen uns für Ihre Rechte ein.

Wie wir arbeiten

Tobias Freymann, Fachanwalt für Medizinrecht, ist in unserer Kanzlei der Ansprechpartner für Fragen zu Schadensersatz bei Beeinträchtigungen von Leib und Leben.

Für manche Mandanten geht es nach einem Sturz ohne größere dauerhafte Folgen „allein“ um ein Schmerzensgeld. Bei anderen Mandanten sind die akuten Schmerzen nach einem Unfall nach langer Zeit austherapiert, bis plötzlich Symptome auftreten, deren Ursache nur der Unfall von damals sein kann. Und wieder andere kämpfen täglich dafür, einen lebenswerten Alltag haben zu können – auch wenn sie wissen, dass nichts mehr so sein wird wie zuvor.

So vielschichtig wie die Geschichten seiner Mandanten, so individuell ist das Vorgehen von Rechtsanwalt Freymann, um das Bestmögliche für Sie zu erreichen.

Ich sehe meine Mandantinnen und Mandanten nicht als bloße juristische Fälle, sondern als Menschen, die in einer schwierigen Lebenssituation sind. Ich möchte ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite stehen.“

Rechtsanwalt Freymann arbeitet eng mit unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Hans-Joachim Makiol (Kanzlei für Arzt- und Patientenrecht) zusammen, wenn eine zweite, fachliche Meinung gefragt ist.

In manchen Fällen werden für eine Vorprüfung Privatgutachter oder die Gutachterkommission der Ärztekammer hinzugezogen – das zeigt:

Medizinrecht ist ein Fachgebiet, in dem Fachwissen und Kenntnis medizinischer Details den entscheidenden Hinweis bringen können.

Je nach Fallkonstellation werden auch unsere erfahrenen Fachanwälte aus unseren anderen Fachbereichen herangezogen, etwa dem Arbeitsrecht, Sozialrecht oder Gesellschaftsrecht.

Sie möchten möchten einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren?

Rufen Sie uns gerne an unter 02131 9556-0 oder schreiben Sie eine Mail an kaarst@breuer.legal

Ihr Ansprechpartner

Tobias Freymann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Für Anfragen von Medienvertretern wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Tobias Freymann, t.freymann@breuer.legal, 02131 9665-54