Sie haben einen Behandlungsfehler erlitten? Sie leiden unter körperlichen oder seelischen Schmerzen und fühlen sich in Ihrem Leben eingeschränkt?
Wir stehen auf Ihrer Seite!
Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir im Gebiet Medizinrecht auf das Thema Arzthaftung spezialisiert. Wir beraten und vertreten Patienten, die von einem Behandlungsfehler betroffen sind.
Wir wissen, dass ein Behandlungsfehler ein einschneidendes Erlebnis ist. Sie haben Ihr Vertrauen in den Arzt, die Ärztin verloren und fühlen sich ausgeliefert.
Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, Ihr Recht zu bekommen.
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für die körperlichen und seelischen Schmerzen, die Sie durch den Behandlungsfehler erlitten haben.
Um Schmerzensgeld zu erhalten, müssen Sie auf Patientenseite den Behandlungsfehler nachweisen. Das ist nicht immer einfach, denn oft sind hunderte Seiten von Behandlungsberichten, Diagnosen und Arztbriefen durchzuarbeiten. Das kann für Laien schwierig sein, da die medizinischen Unterlagen oft sehr komplex und umfangreich sind. Als Anwälte mit Erfahrung im Arzthaftungsrecht wissen wir, worauf wir achten müssen und können Ihnen dabei helfen, den Behandlungsfehler zu beweisen.
Zudem ziehen wir bei Bedarf unabhängige Stellen hinzu. Dazu gehören:
Kostenlose Erstberatung
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. In dieser Beratung können Sie uns Ihre Situation schildern und wir können Ihnen eine erste Einschätzung geben.
Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin.
Wir möchten Ihnen einige Beispiele zeigen, in welchen Fällen wir als Medizinrechtler tätig werden durften. Warum? Weil wir stolz darauf sind, dass die Mandanten uns in einer schwierigen Lage ihr Vertrauen geschenkt haben und wir sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte erfolgreich unterstützen konnten.
Lesen Sie mehr Beispiele aus der Praxis.
Besonders tragisch sind medizinische Fehlleistungen immer dann, wenn Kinder betroffen sind. Wie in diesem Fall:
Eine Mutter meldet sich bei uns. Aufgebracht. Wütend. Verzweifelt. Sie fühlte sich allein gelassen im Kampf um Gerechtigkeit und ein gutes Leben für ihren Sohn.
Das Kind war aufgrund einer Vorerkrankung bereits körperlich und geistig stark behindert zur Welt gekommen. Ohne Hilfe zu gehen und zu stehen war ihm nicht möglich.
Mit 4 Jahren erlitt er einen Oberschenkelhalsbruch, der aufgrund der Vorerkrankungen des Kindes nur schwer operiert werden konnte. Es erfolgte eine konservative Behandlung ohne Operation. Bei dieser kam es jedoch zu Behandlungsfehlern. Durch die fehlerhafte Behandlung des Bruchs entstanden sodann nekrotische Wunden an den Beinen des Kindes, die wiederum die notwendige Therapie des Bewegungsapparates verhinderten: „Er kann seine stützenden Orthesen nicht mehr tragen, da sich Nekrosen und schmerzhafte, dicke Narben bildeten“, erzählte uns die Mutter. Dies belastete auch die familiäre, häusliche Situation schwer.
Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs erforderte einen langwierigen Gerichtsprozess. Mehrere zehntausend Euro haben Mutter bzw. Kind erhalten und können so einige der Kosten für Behandlung, Betreuung und Alltagshilfen abfedern. Zudem kann das Gefühl „Recht bekommen zu haben“ dazu beitragen, die langwierige Leidensgeschichte um den Behandlungsfehler abzuschließen und nunmehr helfen, nach vorne zu schauen.
Rufen Sie uns gerne an unter 02131 9556-0 oder schreiben Sie eine Mail an kaarst@breuer.legal
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Für Anfragen von Medienvertretern wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Tobias Freymann, t.freymann@breuer.legal, 02131 9665-54