Arzthaftung: Ihre Recht und Ansprüche

Ihre Rechte bei Behandlungs­fehlern

Sie haben einen Behandlungs­fehler erlitten? Sie leiden unter körper­lichen oder seelischen Schmerzen und fühlen sich in Ihrem Leben eingeschränkt?

Wir stehen auf Ihrer Seite!
Als Rechtsanwalts­kanzlei sind wir im Gebiet Medizinrecht auf das Thema Arzt­haftung spezialisiert. Wir beraten und vertreten Patienten, die von einem Behandlungs­fehler betroffen sind.

Wir wissen, dass ein Behandlungs­fehler ein ein­schneiden­des Erlebnis ist. Sie haben Ihr Vertrauen in den Arzt, die Ärztin verloren und fühlen sich ausge­liefert.

Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, Ihr Recht zu bekommen.

Tobias Freymann, Schmerzensgeld Behandlungsfehler

Schmerzensgeld nach Behandlungsfehlern

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für die körperlichen und seelischen Schmerzen, die Sie durch den Behandlungsfehler erlitten haben.

Um Schmerzensgeld zu erhalten, müssen Sie auf Patientenseite den Behandlungsfehler nachweisen. Das ist nicht immer einfach, denn oft sind hunderte Seiten von Behandlungsberichten, Diagnosen und Arztbriefen durchzuarbeiten. Das kann für Laien schwierig sein, da die medizinischen Unterlagen oft sehr komplex und umfangreich sind. Als Anwälte mit Erfahrung im Arzthaftungsrecht wissen wir, worauf wir achten müssen und können Ihnen dabei helfen, den Behandlungsfehler zu beweisen.

 

Zudem ziehen wir bei Bedarf unabhängige Stellen hinzu. Dazu gehören:

  1. private ärztliche Gutachter (Ärzte, die sich auf die Bewertung von Behandlungsfehlern spezialisiert haben)
  2. den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD)
  3. die Gutachterkommissionen der zuständigen Ärztekammer

 

Kostenlose Erstberatung

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. In dieser Beratung können Sie uns Ihre Situation schildern und wir können Ihnen eine erste Einschätzung geben.

Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin.

In 3 einfachen Schritten zum Schadenersatz

Ihr Fall

Schildern Sie uns Ihren Fall im kostenlosen Erstgespräch.

Termin vereinbaren

Unsere Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihre Chancen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten so schnell wie möglich unsere Ersteinschätzung.

Ihr Schadensersatz

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und setzen uns für Ihre Rechte ein.

Echte Fälle aus unserer Kanzlei

Wir möchten Ihnen einige Beispiele zeigen, in welchen Fällen wir als Medizinrechtler tätig werden durften. Warum? Weil wir stolz darauf sind, dass die Mandanten uns in einer schwierigen Lage ihr Vertrauen geschenkt haben und wir sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte erfolgreich unterstützen konnten.

Lesen Sie mehr Beispiele aus der Praxis.

Arzthaftung: Allein gelassen mit Vertrauensverlust

Besonders tragisch sind medizinische Fehlleistungen immer dann, wenn Kinder betroffen sind. Wie in diesem Fall:

Eine Mutter meldet sich bei uns. Aufgebracht. Wütend. Verzweifelt. Sie fühlte sich allein gelassen im Kampf um Gerechtigkeit und ein gutes Leben für ihren Sohn.

Das Kind war aufgrund einer Vorerkrankung bereits körperlich und geistig stark behindert zur Welt gekommen. Ohne Hilfe zu gehen und zu stehen war ihm nicht möglich.

Mit 4 Jahren erlitt er einen Oberschenkelhalsbruch, der aufgrund der Vorerkrankungen des Kindes nur schwer operiert werden konnte. Es erfolgte eine konservative Behandlung ohne Operation. Bei dieser kam es jedoch zu Behandlungsfehlern. Durch die fehlerhafte Behandlung des Bruchs entstanden sodann nekrotische Wunden an den Beinen des Kindes, die wiederum die notwendige Therapie des Bewegungsapparates verhinderten: „Er kann seine stützenden Orthesen nicht mehr tragen, da sich Nekrosen und schmerzhafte, dicke Narben bildeten“, erzählte uns die Mutter. Dies belastete auch die familiäre, häusliche Situation schwer.

Was konnten wir für die Familie tun?

Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs erforderte einen langwierigen Gerichtsprozess. Mehrere zehntausend Euro haben Mutter bzw. Kind erhalten und können so einige der Kosten für Behandlung, Betreuung und Alltagshilfen abfedern. Zudem kann das Gefühl „Recht bekommen zu haben“ dazu beitragen, die langwierige Leidensgeschichte um den Behandlungsfehler abzuschließen und nunmehr helfen, nach vorne zu schauen.

Sie möchten möchten einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren?

Rufen Sie uns gerne an unter 02131 9556-0 oder schreiben Sie eine Mail an kaarst@breuer.legal

Ihr Ansprechpartner

Tobias Freymann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Für Anfragen von Medienvertretern wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Tobias Freymann, t.freymann@breuer.legal, 02131 9665-54