Ja, Sie können einen Arzt in Haftung nehmen, wenn Sie durch eine fehlerhafte Behandlung einen Schaden erlitten haben. Die Voraussetzungen für eine Arzthaftung sind:
Eine Pflichtverletzung eines Arztes liegt vor, wenn der Arzt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Die Sorgfaltspflicht ist die Pflicht eines Arztes, seine Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu behandeln.
Die Verjährungsfrist für Arzthaftungsansprüche beträgt regelmäßig drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem dem Schluss des Jahres, in dem Sie Kenntnis von dem Schaden und der Person des Schädigers erlangt haben.
Wenn Sie mit der Behandlung durch Ihren Arzt unzufrieden sind, empfiehlt es sich durchaus, ein offenes Gespräch mit Ihrem Arzt zu führen. Wenn Sie mit der Antwort des Arztes nicht zufrieden sind, können Sie sich zur Klärung medizinischer Fragen an Ihre Krankenkasse oder Schlichtungsstellen wenden bzw. anwaltlichen Rat einholen.
Ein Anwalt für Medizinrecht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Recht im Gesundheitswesen spezialisiert hat. Er berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des Medizinrechts, beispielsweise im Arzthaftungsrecht, im Vertragsarztrecht, im Berufsrecht der Heilberufe und im Medizinstrafrecht.
Tobias Freymann ist Fachanwalt für Medizinrecht. Das heißt er hat eine besondere Fachkunde in diesem Rechtsgebiet und verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der anwaltlichen Praxis.
Im Vergleich zu einem Anwalt ohne Fachanwaltstitel zeichnet sich ein Fachanwalt für Medizinrecht durch folgende Merkmale aus:
Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann folgende Aufgaben für Sie übernehmen:
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine erste Einschätzung. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns mit Ihrer rechtlichen Vertretung beauftragen. Ab diesem Moment kümmern wir uns um alles. Wir fordern Patientenakten an, um den Sachverhalt zu ermitteln und forschen nach Nachweisen und Unstimmigkeiten, die Ihren Anspruch begründen. Vereinbaren Sie einfach über KONTAKT einen Termin.
Sie sollten zunächst mit dem Anwalt ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Das kann per Telefon, in der Kanzlei oder auch online stattfinden.
In diesem Gespräch können Sie sich über die Qualifikation des Anwalts und seine Erfahrung in der Vertretung von Patienten in Arzthaftungsverfahren informieren.
Sie können dann entscheiden, ob Sie ihn beauftragen. Er wird sie dann zu Ihrem Fall befragen, Akten und Unterlagen anfordern und Ihnen frühzeitig eine Ersteinschätzung geben können. Wichtig ist, dass er offen mit Ihnen spricht, auch wenn er keine Chancen sieht, ein Schmerzensgeld oder Schadenersatz erstreiten zu können.
Sie sollten einen Anwalt für Medizinrecht beauftragen, wenn Sie glauben, dass Sie durch Dritte einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, beispielsweise durch eine ärztliche Fehlbehandlung, fehlerhafte Medizinprodukte oder Unfälle.
Der Anwalt kann Sie beraten, ob Sie einen Anspruch auf Schadenersatz haben, und Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs helfen.
Sie könne sich auch dann anwaltliche Unterstützung holen, wenn Ihnen der Streit mit Arzt, Krankenhaus und Versicherung übermäßig Energie und Zeit kostet.
Sie können sich vor den Kosten eines Arzthaftungsverfahrens am besten dadurch schützen, indem Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese muss jedenfalls zu dem Zeitpunkt bereits bestanden haben, zu dem sich der in Rede stehende Behandlungsfehler ereignet hat.
Die Dauer eines Arzthaftungsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise vom Umfang des Verfahrens (Gerichtsverfahren notwendig?) und gegebenenfalls der Auslastung des Gerichts. In der Regel dauert ein Arzthaftungsverfahren mindestens mehrere Monate und wenn ein Gerichtsverfahren notwendig ist, häufig auch mehrere Jahre.