FAQs

Fragen zu Arzthaftung und Schadensersatz:

Kann ich einen Arzt in Haftung nehmen, wenn ich durch eine fehlerhafte Behandlung einen Schaden erlitten habe?

Ja, Sie können einen Arzt in Haftung nehmen, wenn Sie durch eine fehlerhafte Behandlung einen Schaden erlitten haben. Die Voraussetzungen für eine Arzthaftung sind:

  1. Der Arzt hat eine Pflichtverletzung begangen und
  2. durch die Pflichtverletzung ist Ihnen ein Schaden entstanden,

Eine Pflichtverletzung eines Arztes liegt vor, wenn der Arzt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Die Sorgfaltspflicht ist die Pflicht eines Arztes, seine Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu behandeln.

Wie lange kann ich einen Behandler nach einer fehlerhaften Behandlung in Anspruch?

Die Verjährungsfrist für Arzthaftungs­ansprüche beträgt regelmäßig drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem dem Schluss des Jahres, in dem Sie Kenntnis von dem Schaden und der Person des Schädigers erlangt haben.

Fragen zur Arzt-Patient-Kommunikation und Patientenrechte:

Was kann ich tun, wenn ich mit der Behandlung durch meinen Arzt unzufrieden bin?

Wenn Sie mit der Behandlung durch Ihren Arzt unzufrieden sind, empfiehlt es sich durchaus, ein offenes Gespräch mit Ihrem Arzt zu führen. Wenn Sie mit der Antwort des Arztes nicht zufrieden sind, können Sie sich zur Klärung medizinischer Fragen an Ihre Krankenkasse oder Schlichtungsstellen wenden bzw. anwaltlichen Rat einholen.

Was sind meine Rechte als Patient?

Als Patient haben Sie unter anderem das Recht auf:

  • eine fachgerechte Behandlung
  • eine umfassende Information über Ihre Erkrankung
  • die umfassende Information über das Für und Wider, sowie Vorteile und Risiken einer geplanten Behandlung
  • den Schutz Ihrer Privatsphäre

Fragen rund um das Thema „Anwalt für Medizinrecht“:

Was ist ein Anwalt für Medizinrecht?

Ein Anwalt für Medizinrecht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Recht im Gesundheitswesen spezialisiert hat. Er berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des Medizinrechts, beispielsweise im Arzthaftungsrecht, im Vertragsarztrecht, im Berufsrecht der Heilberufe und im Medizinstrafrecht.

Tobias Freymann ist Fachanwalt für Medizinrecht. Das heißt er hat eine besondere Fachkunde in diesem Rechtsgebiet und verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der anwaltlichen Praxis.

Im Vergleich zu einem Anwalt ohne Fachanwaltstitel zeichnet sich ein Fachanwalt für Medizinrecht durch folgende Merkmale aus:

  • Spezielle Fachkunde: Der Fachanwalt für Medizinrecht hat eine spezielle Fachkunde im Medizinrecht erworben. Er hat sich in diesem Rechtsgebiet fortgebildet und verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen.
  • Vertiefte Kenntnisse: Der Fachanwalt für Medizinrecht hat vertiefte Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Medizinrechts, wie zum Beispiel Arzthaftungsrecht, Medizinstrafrecht, Medizinvertragsrecht und Gesundheitswesenrecht.
  • Praktische Erfahrung: Der Fachanwalt für Medizinrecht verfügt über praktische Erfahrung in der anwaltlichen Praxis. Er hat in der Vergangenheit zahlreiche Fälle im Medizinrecht bearbeitet und kennt die rechtlichen und praktischen Herausforderungen dieses Rechtsgebietes.

Was kann ein Fachanwalt für Medizinrecht für mich tun?

Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann folgende Aufgaben für Sie übernehmen:

  1. Er berät Sie über die Chancen und Möglichkeiten des Prozesses
  2. Er berät Sie, ob Sie möglicherweise einen Anspruch auf Schadenersatz haben.
  3. Er vertritt Sie in einem Arzthaftungsverfahren vor Gericht.
  4. Er holt für Sie Gutachten von medizinischen Sachverständigen ein.
  5. Er verhandelt mit Krankenhäusern und Versicherungen über eine außergerichtliche Einigung.
  6. Er hält Sie über den Verfahrensstand immer auf dem Laufenden.

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine erste Einschätzung. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns mit Ihrer rechtlichen Vertretung beauftragen. Ab diesem Moment kümmern wir uns um alles. Wir fordern Patientenakten an, um den Sachverhalt zu ermitteln und forschen nach Nachweisen und Unstimmigkeiten, die Ihren Anspruch begründen. Vereinbaren Sie einfach über KONTAKT einen Termin.

Was muss ich tun, wenn ich einen Fachanwalt für Medizinrecht beauftragen möchte?

Sie sollten zunächst mit dem Anwalt ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Das kann per Telefon, in der Kanzlei oder auch online stattfinden.

In diesem Gespräch können Sie sich über die Qualifikation des Anwalts und seine Erfahrung in der Vertretung von Patienten in Arzthaftungsverfahren informieren.

Sie können dann entscheiden, ob Sie ihn beauftragen. Er wird sie dann zu Ihrem Fall befragen, Akten und Unterlagen anfordern und Ihnen frühzeitig eine Ersteinschätzung geben können. Wichtig ist, dass er offen mit Ihnen spricht, auch wenn er keine Chancen sieht, ein Schmerzensgeld oder Schadenersatz erstreiten zu können.

Wann sollte ich einen Anwalt für Medizinrecht beauftragen?

Sie sollten einen Anwalt für Medizinrecht beauftragen, wenn Sie glauben, dass Sie durch Dritte einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, beispielsweise durch eine ärztliche Fehlbehandlung, fehlerhafte Medizinprodukte oder Unfälle.
Der Anwalt kann Sie beraten, ob Sie einen Anspruch auf Schadenersatz haben, und Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs helfen.
Sie könne sich auch dann anwaltliche Unterstützung holen, wenn Ihnen der Streit mit Arzt, Krankenhaus und Versicherung übermäßig Energie und Zeit kostet.

Fragen zum Verfahren und Auswirkungen von Arzt­haftungs­ansprüchen:

Wie kann ich mit den Kosten eines Arzthaftungs­verfahrens umgehen?

Sie können sich vor den Kosten eines Arzthaftungs­verfahrens am besten dadurch schützen, indem Sie eine Rechts­schutz­versicherung abschließen. Diese muss jedenfalls zu dem Zeitpunkt bereits bestanden haben, zu dem sich der in Rede stehende Behandlungs­fehler ereignet hat.

Wie lange dauert ein Arzt­haftungs­verfahren?

Die Dauer eines Arzthaftungsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise vom Umfang des Verfahrens (Gerichts­verfahren notwendig?) und gegebenenfalls der Auslastung des Gerichts. In der Regel dauert ein Arzthaftungsverfahren mindestens mehrere Monate und wenn ein Gerichts­verfahren notwendig ist, häufig auch mehrere Jahre.