Unfälle können in verschiedenen Situationen passieren. Zum Beispiel im Alltag: Im Straßenverkehr, bei der Arbeit oder im Haushalt. Zu den häufigsten Unfallarten gehören:
Die Folgen eines solchen Unfalls sind häufig nicht sofort absehbar, denn nicht nur körperliche, sondern auch psychische Schäden können den Betroffenen nachhaltig einschränken.
Zu den körperlichen Schäden gehören zum Beispiel Knochenbrüche und Muskelverletzungen. Zu den psychischen Schäden gehören zum Beispiel Angststörungen, Depressionen oder Traumata.
Deshalb ist es wichtig, vom Verursacher nicht nur Schmerzensgeld für die akut auftretenden Schäden zu fordern, sondern einen Blick darauf zu haben, dass manche Schäden erst Monate oder sogar Jahre später sichtbar werden können. Als erfahrene Anwälte für den Bereich Medizinrecht kennen wir solche Fälle und werden auch bei Ihnen als Geschädigtem entsprechende Vorkehrungen bei den Verhandlungen mit Ihren Schädigern treffen.
Wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Dazu gehören z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Kosten für Heilbehandlungen oder Rehabilitation.
Je nach Fallkonstellation werden daher auch unsere erfahrenen Anwälte aus anderen Fachbereichen unserer Kanzlei herangezogen, etwa dem Arbeitsrecht oder Sozialrecht.
Wir möchten Ihnen einige Beispiele zeigen, in welchen Fällen wir als Medizinrechtler tätig werden durften. Warum? Weil wir stolz darauf sind, dass die Mandaten uns Ihr Vertrauen geschenkt haben und wir sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte erfolgreich unterstützen konnten.
Lesen Sie mehr Beispiele aus der Praxis.
Unsere Mandantin war Opfer eines schweren Verkehrsunfalls geworden. Ihr wurde als Motorradfahrerin die Vorfahrt genommen und es kam zu einem folgenschweren Zusammenprall mit einem PKW und einem heftigen Sturz auf die Straße.
Unsere Mandantin erlitt neben Knochenbrüchen auch innere Verletzungen. Diese schweren Verletzungen mussten durch eine aufwändige Notoperation behandelt werden. Nachdem unsere Mandantin das Krankenhaus verlassen hatte, war es für sie noch nicht überstanden, denn es brauchte mehrwöchige Anschlussbehandlung zur Rehabilitation.
Wir setzen einen Schmerzensgeldbetrag im mittleren fünfstelligen Bereich durch. Zudem zahlte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch Ersatz für die übrigen entstanden Schäden.
Rufen Sie uns gerne an unter 02131 9556-0 oder schreiben Sie eine Mail an kaarst@breuer.legal
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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Rechtsanwalt Tobias Freymann, t.freymann@breuer.legal, 02131 9665-54