Unfälle mit Tieren: Ihre Rechte und Ansprüche

Ihre Rechte bei Unfällen mit Tieren

Hundebisse, Verletzungen durch aggressives Verhalten von oder Unfälle mit Tieren können für Sie als Privatperson schwerwiegende Folgen haben.

Uns ist bewusst, dass Vorfälle im Zusammenhang mit Tieren nicht nur körperliche, sondern auch emotionale Schäden verursachen können. Deshalb gehen wir einfühlsam auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein und arbeiten daran, Ihre Rechte zu schützen.

Wir helfen Ihnen!
Wir beraten und vertreten Geschädigte, die durch einen Unfall oder Angriff mit Tieren einen körperlichen oder seelischen Schaden erlitten haben. Bei uns erhalten Sie maßgeschneiderte juristische Lösungen, um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Wir setzen uns für gerechte Entschädigungen bei Verletzungen und Sachschäden durch Tiere ein.

Hundebiss, Reitunfall, Schmerzensgeld

Typische Fälle, in denen die Tierhalterhaftung greift:

  • Bissverletzungen: Hundebisse sind die häufigste Form von Tierattacken. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch den Biss verursacht werden, einschließlich Schmerzensgeld, Arztkosten und Sachschäden.
  • Trittverletzungen: Auch Trittverletzungen z.B. durch Pferde können schwere Verletzungen verursachen.
  • Stürze: Wenn ein Tier einen Menschen anspringt, schubst oder anderweitig körperlich verletzt und es zu einem folgenschweren Sturz kommt, haftet der Tierhalter.

Echte Fälle aus unserer Kanzlei

Normalerweise sind klassische Tierhalterhaftungs-Fälle solche, in denen ein Hund etwa für den Sturz eines Radfahrers sorgt. Oder es kommt zu einem Reitunfall, bei dem ein Pferd seinen Reiter abwirft oder einen anderen Menschen tritt. Die häufigsten Folgen bei solchen Stürzen sind Schulterverletzungen.

Häufig können wir dafür sorgen, dass diese Fälle ohne ein aufwändiges Gerichtsverfahren finanziell abgefunden werden.

Wie in diesem Fall:
Ein Kind wurde von einem Hund ins Gesicht gebissen. Obwohl der Biss nicht lebensgefährlich war, verliert das Kind Monate später unregelmäßig das Bewusstsein und fällt in der Folge unkontrolliert zu Boden. Obwohl der Hundebiss schon Monate zurückliegt, wurde das Kind immer wieder ohnmächtig – eine psychische Folge der Hundeattacke. Spontane Ohnmachtsanfälle und hierdurch bedingte unkontrollierte Stürze können schwere Folgen haben.

Was konnten wir für das Kind tun?

Unser Ziel war es, eine Einigung mit dem Verursacher, bzw. seiner Versicherung zu erreichen, die nicht nur den akuten Schaden abdeckt, sondern auch möglich künftige Schäden.

Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass das Kind weiterhin – vielleicht ausgelöst durch ein anderes Ereignis mit Hunden – weiter Ohnmachtsanfälle erleidet und zu Boden stürzt.

Daher haben wir bei der Versicherung neben einer Schmerzensgeldzahlung eine Haftungsanerkennung erwirkt: Sie sichert darin zu, auch für künftige Schäden des Hundeangriffes einzutreten. Wir hoffen natürlich, dass dies nie nötig sein wird.

 

In 3 einfachen Schritten zum Schadenersatz

Ihr Fall

Schildern Sie uns Ihren Fall im kostenlosen Erstgespräch.

Unsere Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihre Chancen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten so schnell wie möglich unsere Ersteinschätzung.

Ihr Schadensersatz

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und setzen uns für Ihre Rechte ein.

Sie möchten möchten einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren?

Rufen Sie uns gerne an unter 02131 9556-0 oder schreiben Sie eine Mail an kaarst@breuer.legal

Ihr Ansprechpartner

Tobias Freymann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Für Anfragen von Medienvertretern wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Tobias Freymann, t.freymann@breuer.legal, 02131 9665-54