Rechtlicher Blog Schmerzensgeld

Schmerzmittelinjektionen infolge eines Bandscheibenvorfalls

OLG Köln, Urt. v. 20.04.2026, Az.: 5 U 122/25

Schmerzensgeld: 75.000,00 € Hiervon waren 17.500,00 € als bereits geleisteter Vorschuss anzurechnen.

Hintergrund: Der Kläger erhielt wegen Schmerzen infolge eines Bandscheibenvorfalls mehrfach Schmerzmittelinjektionen in den Gesäßmuskel. Bei einer Injektion erlitt er eine Schädigung des Ischiasnervs. Die Folge waren Taubheitsgefühle und Lähmungserscheinungen im rechten Unterschenkel sowie eine Fußheberparese. Es entwickelten sich dauerhafte neuropathische Schmerzen. Der Kläger ist beim Gehen eingeschränkt und auf eine Fußheberorthese angewiesen.

Das OLG Köln bewertete die Behandlung als grob behandlungsfehlerhaft. Die intramuskulären Gesäßinjektionen waren nach den sachverständig gestützten Feststellungen bereits im Jahr 2016 eine seit langem veraltete und nicht mehr indizierte Behandlungsmethode. Zudem beanstandete das Gericht die Injektionstechnik, die wiederholte Durchführung in kurzem Abstand und die Auswahl einzelner Medikamente. Dass der Kläger die Injektionen nach Darstellung des Arztes selbst gewünscht haben soll, beseitigte den Behandlungsfehler nicht.

Bei der Bemessung berücksichtigte das Gericht insbesondere die chronischen Schmerzen, die bleibenden motorischen Einschränkungen und die Einschränkungen im beruflichen, familiären und sportlichen Alltag. Der Senat hielt ein Schmerzensgeld von 75.000,00 € für angemessen.

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