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Schmerzensgeld: Produkthaftung bei Einbau einer fehlerhaften Hüftgelenksprothese

OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.06.2020, Az.: 14 U 171/18

Schmerzensgeld: 25.000,00 €

Produktfehler: Dem Kläger wurde eine Hüftgelenksendoprothese mit erhöhtem Metallabrieb eingebaut.

Hintergrund: Die „defekte“ Prothese führte zu Osteolysen (also: erhöhter Knochenabbau) am Trochanter major (obere Außenseite des Oberschenkelknochens). Deshalb wurde eine Operation zum Wechsel der Prothese notwendig. Für die Bemessung des Schmerzensgeldes war für den Senat nicht nur entscheidend, dass eine vermeidbare Operation durchgeführt werden musste, sondern auch, dass der Kläger unter der Ungewissheit des Krankheitsverlaufs litt. Nach dem Prothesenwechsel war der Heilungsverlauf glücklicherweise komplikationsfrei.

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