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Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Humerusschaftfraktur rechts mit Läsion des Nervus radialis und des Nervus ulnaris

OLG Celle, Urt. v. 30.01.2024, Az.: 14 U 58/23

Schmerzensgeld: 45.000,00 €

Hintergrund: Durch einen Verkehrsunfall verletzte sich die Klägerin in Gestalt einer Humerusschaftfraktur rechts einhergehend mit einer Läsion des Nervus radialis und des Nervus ulnaris. Es erfolgte die operative Versorgung zunächst mittels offener Reposition, retrograder Marknagelosteosynthese und Cerclage des Humerus rechts. Intra- und postoperativ kam es zu schwerwiegenden Komplikationen. Infolgedessen musste sich die Klägerin einer erneuten Operation unterziehen, bei der die Revision durch Neurolyse des Nervus radialis und Dekompression des Nervus ulnaris erfolgte. Die Verletzungen der Klägerin erforderten insgesamt vier Operationen mit langfristigen stationären Aufenthalten und anschließenden umfassenden Behandlungen. Der Heilungsverlauf war äußerst langwierig, kompliziert und schmerzhaft. Die Klägerin musste zum Urteilszeitpunkt bereits rund 800 Behandlungstermine bei Ärzten, Physio-, Psycho-, Schmerz- und Ergotherapeuten wahrnehmen. Sie leidet auf Dauer unter psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen. Ein Faustschluss der rechten Hand ist ihr nicht mehr möglich. Zudem hat sie den Geruchs- und Geschmackssinn verloren.

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