Rechtlicher Blog Schmerzensgeld

Behandlungsfehler: Vollständige Erblindung des rechten Auges und hochgradige Sehbehinderung des linken Auges

OLG Oldenburg, Urt. v. 01.03.2023, Az.: 5 U 45/22

Schmerzensgeld: 130.000,00 €

Hintergrund: Aufgrund der fehlerhaften Sicherungsaufklärung durch Angabe eines zu späten Wiedervorstellungstermins erlitt ein frühgeborener Säugling schwerwiegende Beeinträchtigungen. Das rechte Auge ist vollständig erblindet und das linke Auge hat eine hochgradige Sehbehinderung erlitten. Dem Jungen ist lediglich noch bei starker Kontraständerung oder bei beleuchteten Gegenständen ein zielgerichtetes Greifen möglich, so dass der auf dieser Beeinträchtigung beruhende Grad der Behinderung (GdB) 100 % beträgt. Das Gericht hat ein Gesamtschmerzensgeld i.H.v. € 130.000,00 € als angemessen angesehen.

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