Schmerzensgeld: 30.000,00 €
Hintergrund: Durch die Verletzung des Stimmbandes während einer Schilddrüsen-Operation wurde eine einseitige Stimmbandlähmung bei der damals 77-jährigen Klägerin verursacht. Sie ist seitdem in dauerhafter logopädischer Behandlung. Ihre Kommunikationsfähigkeit ist stark eingeschränkt. Insbesondere ist der Klägerin ein schnelles Gespräch mit spontaner Rede und Gegenrede kaum möglich. Sie muss sich stark konzentrieren, um mit zwischenzeitlich erlernten Techniken mit ihrer Flüsterstimme verstanden zu werden. Eine logopädische Technik der Klägerin, ist, dass sie für den nötigen Druckaufbau beim Sprechen von Sätzen, die mehr als vier bis sechs Worte umfassen, sowohl beim Ausatmen als auch teilweise beim Einatmen Worte formuliert. Das ist für sie sichtlich anstrengend. Sie ist insoweit auch darauf angewiesen, Trinkwasser mit sich zu führen, um regelmäßig die Mundhöhle und den Rachen feucht zu halten.
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