OLG Dresden, Beschl. v. 04.05.2022, Az.: 4 W 251/22
gefordertes Schmerzensgeld: 50.000,00 €
Hintergrund: Der Kläger hat eine Sepsis mit akutem Nierenversagen bei 4-Quadranten-Peritonitis nach einer Leistenhernienoperation erlitten. Die Sepsis wurde durch eine Behandlungsverzögerung ausgelöst. Wegen zweier weiterer Folgeeingriffe sowie der postoperativ erlittenen Schmerzen und Belastungen hielt das Gericht zunächst ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 € für gerechtfertigt. Der Kläger konnte zum Zeitpunkt der Entscheidung keine darüberhinausgehenden dauerhaften Beeinträchtigungen belegen. Anderenfalls ist davon auszugehen, dass die Schmerzensgeldsumme merklich höher ausgefallen wäre.
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