Rechtlicher Blog Schmerzensgeld

Behandlungsfehler: Nicht erkanntes Kompartmentsyndrom im linken Unterarm nach OP

LG Coburg, Urt. v. 29.10.2020, Az.: 24 O 325/17

Schmerzensgeld: 70.000,00 €

Hintergrund: Der 13-jährige Kläger erlitt aufgrund eines groben Behandlungsfehlers (Nichterkennen eines Kompartmentsyndroms) im linken Unterarm nach einer Operation eine Beugekontraktur (Volkmannsche Kontraktur) im linken Handgelenk, im Ellenbogen mit Funktionseinschränkungen des Unterarms, des Handgelenks und der Finger. Es besteht eine sichtbare Entstellung des linken Unterarms und der Handmuskulatur (Verschmächtigung). Eine Restfunktion der Hand und des Unterarms ist vorhanden. Jedoch ist der Kläger dadurch körperlich beeinträchtigt und fühlt sich als „Krüppel“. Die Verletzung wird den Kläger bei seiner Berufswahl einschränken bzw. dahingehend beeinflussen. Bei der Schmerzensgeldbemessung wurde erhöhend das jugendliche Alter des Klägers berücksichtigt.

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