Rechtlicher Blog Schmerzensgeld

Behandlungsfehler: Hochgradige Innenohrschwerhörigkeit

OLG Naumburg, Urt. v. 19.12.2023, Az.: 1 U 167/22

Schmerzensgeld: 10.000,00 €

Hintergrund: Die 67-jährige Klägerin hat durch einen behandlungsfehlerhaft verspätet erkannten Hörsturz eine hochgradige Innenohrschwerhörigkeit links im Hochtonbereich, die der Taubheit nahekommt, als dauerhaften Gesundheitsschaden erlitten. Die Klägerin hat Probleme bei der Richtungsbestimmung und im Sprachverständnis. Verschlechterungen sind möglich. Die Klägerin muss ein Hörgerät tragen.

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