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Behandlungsfehler: Fehlende Aufklärung über das Risiko dauerhafter Schmerzen nach Einsetzen von Brustimplantaten

OLG Köln, Urt. v. 05.06.2024, Az.: 5 U 91/23

Schmerzensgeld: 25.000,00 €

Hintergrund: Die damalige Klägerin stellte sich beim später verklagten Arzt mit dem Wunsch nach einer Brustvergrößerung vor. Der Arzt schlug der Klägerin den Einsatz von Brustimplantaten vor. Die Klägerin willigte ein. Postoperativ litt die Klägerin unter erheblichen Schmerzen im Bereich der linken Brust. Auch war das optische Operationsergebnis nicht nach der Zufriedenheit der Klägerin. Der Zustand veränderte sich auch nicht nach einer Re-Operation durch den später verklagten Arzt. Die Schmerzen befinden sich dabei zwischen dem Schlüsselbein, der Achselhöhle und der unteren Seite der Brust, dies überwiegend auf der Außenseite der linken Brust.

Durch das Gerichtsverfahren wurde festgestellt, dass der beklagte Arzt die Klägerin nicht ausreichend über das Risiko dauerhafter Schmerzen nach dem Einsetzen von Brustimplantaten aufgeklärt hat. Dies führte dazu, dass dieser für sämtliche gesundheitlichen Folgen, die sich aus dem Ersteingriff ergeben, einzustehen hat. Es drängte sich zudem für das Gericht auf, dass die Klägerin, wenn sie über das Risiko bleibender Schäden aufgeklärt worden wäre, ernsthaft vor der Entscheidung gestanden hätte, ob sie den medizinisch nicht notwendigen, sondern rein ästhetischen Eingriff überhaupt hätte durchführen lassen. Diese Entscheidungsmöglichkeit wurde der Klägerin jedoch genommen, da ihr nicht erklärt worden ist, dass ein Risiko für bleibende Schäden nach dem Einsetzen von Brustimplantaten besteht.

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