Rechtlicher Blog Schmerzensgeld

Behandlungsfehler: Bruch des Hüftgelenks übersehen

OLG Naumburg, Urt. v. 28.11.2019, Az.: 1 U 75/18

Schmerzensgeld: 15.000,00 €

Hintergrund: Bei dem 31-jährigen Kläger wurde ein Bruch des Hüftgelenks übersehen, so dass anstatt einer operativen Bruchkorrektur eine Versorgung mit einer Hüftgelenksendprothese stattfinden musste. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes sind die Schmerzen zu berücksichtigen, die der Kläger bis zu dem Zeitpunkt der Implantation der Prothese erleiden musste, da die Fraktur zunächst unversorgt blieb. Ferner ist zu berücksichtigen, dass der zum Unfallzeitpunkt erst 31-jährige Kläger sein Leben lang mit der Prothese und der ständigen Gewissheit leben muss, dass er sich zu einem nicht konkret benannten Zeitpunkt in der Zukunft zumindest einer Wechseloperation mit allen damit verbunden Risiken unterziehen muss.

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