Rechtlicher Blog Schmerzensgeld

Dauerhafte Heiserkeit nach Abtragung eines Reinke-Ödems

LG Bielefeld, Urt. v. 28.02.2025, Az.: 4 O 328/22

Schmerzensgeld: 25.000,00 €

Hintergrund: Die Klägerin erlitt eine dauerhafte Stimmbeeinträchtigung (Heiserkeit) durch die behandlungsfehlerhafte Abtragung eines leichten beidseitigen Reinke-Ödems. Der Eingriff war behandlungsfehlerhaft, da bereits keine medizinische Indikation für die Behandlung bestand. Die Klägerin hatte keine Stimmveränderung aufgrund des Ödems und war symptomfrei. Die Operation wäre nur notwendig gewesen, wenn die Klägerin nachdrücklich um eine Stimmverbesserung und folglich um eine Operation gebeten hätte. Dies war hier nicht der Fall.

Ein Reinke-Ödem führt zu einer tieferen und raueren Stimme. Das Reinke-Ödem birgt für die Patienten unbehandelt allgemein keine Gefahren und bringt keine Nachteile mit sich, abgesehen von seltenen Fällen, die bei der Klägerin allerdings nicht vorlagen.

Sie haben Fragen oder möchten uns Ihren eigenen Fall schildern? Gerne können Sie sich bei uns für eine unverbindliche Erstberatung melden.