OLG Schleswig, Urt. v. 08.03.2024, Az.: 7 U 128/23
Schmerzensgeld: 70.000,00 €
Hintergrund: Die 85-jährige Klägerin erlitt aufgrund eines LKW-Überrolltraumas eine Gesichtsfraktur, eine Riss-/Quetschwunde am Hinterkopf, einen hypovolämen Schock – durch hohen Blutverlust –, Bänderzerrungen im Bereich der Halswirbelsäule; einen Zahnverlust (21) und eine Implantatlockerung (22). Insbesondere musste in der Folge des Unfalls der linke Unterschenkel amputiert werden, da die dortigen Unfallverletzungen zu umfangreich waren. Die Versorgung mit einer Unterschenkelprothese oder der Erhalt der Gehfähigkeit unter Nutzung von Gehhilfen kam altersbedingt bei der Klägerin nicht mehr in Betracht. Für das Gericht fiel bei der Schmerzensgeldbemessung besonders ins Gewicht, dass sich die Lebensumstände für die Klägerin gravierend und dauerhaft verändert haben, da sie seit dem Unfall auf einen Rollstuhl angewiesen ist und im Pflegeheim lebt.
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