Rechtlicher Blog Schmerzensgeld

Behandlungsfehler: Behandlungsfehlerhafte Chemotherapie

OLG Rostock, Urt. v. 24.11.2023, Az.: 5 U 69/21

gefordertes Schmerzensgeld: 30.000,00 €

Hintergrund: Innerhalb weniger Wochen erlitt die Patientin schwere Nebenwirkungen und dadurch einen körperlichen Verfall und musste physische Schmerzen ertragen, was sie bewusst miterleben musste, aufgrund einer behandlungsfehlerhaften Chemotherapie. Letztendlich führte die Behandlung innerhalb weniger Wochen zum Tod.  Das Schmerzensgeld ist danach bemessen, dass die Leiden in einem überschaubaren Zeitraum ihr Ende gefunden haben. Die Patientin ist wenige Wochen nach dem Behandlungsfehler verstorben und hatte eine nur kurze Leidenszeit.

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