Rechtlicher Blog Schmerzensgeld

Behandlungsfehler: Armamputation

OLG Brandenburg, Urt. v. 16.05.2024, Az.: 12 U 139/23

gefordertes Schmerzensgeld: 12.000,00 €

Hintergrund: Der jungen Klägerin musste aufgrund eines nicht rechtzeitig erkannten Gefäßverschlusses ein Arm amputiert werden. Vorausgegangen waren mehrfache Operationen zur Erhaltung des Arms, der durch ein vorheriges Unfallgeschehen bereits schwerstgeschädigt war und Merkmale einer subtotalen Armamputation aufgewiesen hat. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes war nur noch die kosmetische Beeinträchtigung durch den Verlust des Arms statt eines funktionslosen Arms zu berücksichtigen. Dieser Fall ist daher nicht vergleichbar mit dem Verlust eines gesunden Armes aufgrund eines Behandlungsfehlers.

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