Rechtlicher Blog Schmerzensgeld

Schmerzensgeld: OP-Besteck in Kniegelenk verblieben

OLG Oldenburg, Urt. v. 24.10.2018, Az.: 5 U 102/18

Schmerzensgeld: 20.000,00 €

Behandlungsfehler: Verbleib einer abgebrochenen Trokarspitze im Kniegelenk des Operierten nach einer Arthroskopie

Hintergrund: Hat der Operateur den Verdacht, dass die Trokarspitze im Kniegelenk des Operierten verblieben ist, muss er diesem Verdacht umgehend nachgehen. Verzichtet er darauf, begeht er einen groben Behandlungsfehler. Jedenfalls im Falle bedingten Vorsatzes oder gröbster Fahrlässigkeit ist das Verschulden des Schädigers auch bei ärztlichen Behandlungsfehlern mit Blick auf die erforderliche Genugtuung des Patienten schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen. Als Folge des Behandlungsfehlers kam es zu einem Knorpelschaden im Knie des Patienten. 

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