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Schmerzensgeld bei nicht erkanntem Darmkrebs aufgrund unterlassener Darmspiegelung

OLG Braunschweig, Urt. v. 12.04.2019, Az.: 9 U 129/15

Schmerzensgeld: 70.000,00 €

Behandlungsfehler: Verkennung von Darmkrebs aufgrund nicht durchgeführter Darmspiegelung

Hintergrund: Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht, dass der behandelnde Arzt, trotz zum Teil heftiger Blutungen aus dem Anus, lediglich Hämorrhoiden und eine Analfissur diagnostiziert hatte. Weitere Untersuchungen, insbesondere eine Darmspiegelung, unterließ dieser gänzlich. Erst als sich die Patientin neun Monate später aufgrund eines anderen Leidens im Krankenhaus befand, wurde der Darmkrebs entdeckt. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich allerdings bereits Metastasen in der Leber gebildet. Die Patientin musste sich folglich zahlreichen Behandlungen (u.a. Operationen, mehreren Chemotherapien) unterziehen. Sie verstarb in Folge der Krebserkrankung.   

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