Produkthaftung: Wenn der Schaden größer ist als der Nutzen

Ihre Rechte bei fehlerhaften Medizinprodukten

Gesundheit ist das höchste Gut. Umso tragischer sind die Fälle, in denen Verletzungen durch fehlerhafte medizinische Produkte (z.B. Herz­schrittmacher oder Implantate), Schäden aufgrund mangel­hafter Sicherheits­vorkehrungen und Unfälle oder Verletzungen durch Produkt­fehler verheerende Auswirkungen auf die Gesund­heit haben. Auch fehlerhafte Medikamente können Schäden verursachen, zum Beispiel durch fehlerhafte Gebrauchs­anweisungen oder den fehlenden Hinweis auf eine Neben­wirkung.

Auf uns können Sie sich verlassen.

Unsere erfahrenen Anwälte kennen sich bestens mit den komplexen Fragen der Produkt- und Arzneimittel­haftung aus. Wir setzen nicht nur auf juristisches Fachwissen, sondern haben auch Verständnis für die Folgen, die diese Fehl­funktionen für Ihr Leben haben können. Wir begleiten Sie empathisch und engagiert durch den gesamten Prozess, um Ihre Rechte zu schützen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Falsche Behandlung, Schmerzensgeld

Typische Fälle aus dem Medizinrecht, in denen eine Produkthaftung oder Arzneimittelhaftung des Herstellers besteht:

  • Fehlerhafte Implantate: Implantate, die fehlerhaft hergestellt wurden, können zu schweren Komplikationen führen, wie zum Beispiel Infektionen, Blutungen oder Organversagen.
  • Fehlerhafte Medikamente: Medikamente, bei denen auf eine Nebenwirkung vorwerfbar nicht hingewiesen wird oder eine fehlerhafte Gebrauchsanweisung können zu Schäden führen, die von leichten Beschwerden bis hin zu schweren Gesundheitsschäden reichen können.
  • Fehlerhafte medizinische Geräte: Medizinische Geräte, die Fehlfunktionen aufweisen, können zu Verletzungen oder sogar zum Tod führen.

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Echte Fälle aus unserer Kanzlei

Wir möchten Ihnen einige Beispiele zeigen, in welchen Fällen wir als Medizinrechtler tätig werden durften. Warum? Weil wir stolz darauf sind, dass die Mandaten uns Ihr Vertrauen geschenkt haben und wir sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte erfolgreich unterstützen konnten.

Lesen Sie mehr Beispiele aus der Praxis.

Produkthaftung: Angst vor der Ungewissheit

Wir erhielten den aufgeregten Anruf einer Frau, deren Mann einen Herzschrittmacher eingesetzt bekommen habe, nachdem dieser einen drohenden Herzstillstand nur knapp überlebt hatte. Sein Arzt habe ihn nun informiert, dass der Herzschrittmacher möglicherweise nicht richtig funktioniere. Ein Fabrikationsfehler. Das Gerät müsse daher ausgetauscht werden.

Der Mandant hatte diese zweite OP gut überstanden und der neue Herzschrittmacher funktioniert einwandfrei. Dem gingen aber viele Tage und Nächte der Ungewissheit voraus.

„Mein Mann hatte regelrecht Todesangst! Was geschieht, wenn der Herzschrittmacher versagt und er einen Herzstillstand erleidet? Aber auch die drohende OP machte ihm große Angst, denn auch die letzte lief nicht unproblematisch. Ich möchte Schmerzensgeld, denn wäre der möglicherweise defekte Herzschrittmacher nicht gewesen, wären uns viele Wochen der Angst und die frühe Austausch-OP erspart geblieben.“

Was konnten wir für unseren Mandanten tun?

Zunächst gilt es in einem solchen Fall festzuhalten, dass die Notwendigkeit einer verfrühten Austausch-OP tatsächlich in den meisten Fällen ein Schmerzensgeld rechtfertigt.

Unser Mandant hat guten Grund, Schmerzensgeld zu fordern, denn nur wegen des Produktfehlers war die belastende und verfrühte Austausch-OP nötig. Diese Austausch-OP hätte ohne den Produktfehler erst in vielen Jahren stattfinden müssen. Zudem litt unser Mandant bis zum Austausch des fehlerhaften Herzschrittmachers unter nachvollziehbarer Angst. Auf außergerichtlichem Weg gelang es uns daher, ein Schmerzensgeld zu erstreiten.

Sie möchten möchten einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren?

Rufen Sie uns gerne an unter 02131 9556-0 oder schreiben Sie eine Mail an kaarst@breuer.legal

Ihr Ansprechpartner

Tobias Freymann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Für Anfragen von Medienvertretern wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Tobias Freymann, t.freymann@breuer.legal, 02131 9665-54