Gesundheit ist das höchste Gut. Umso tragischer sind die Fälle, in denen Verletzungen durch fehlerhafte medizinische Produkte (z.B. Herzschrittmacher oder Implantate), Schäden aufgrund mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen und Unfälle oder Verletzungen durch Produktfehler verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Auch fehlerhafte Medikamente können Schäden verursachen, zum Beispiel durch fehlerhafte Gebrauchsanweisungen oder den fehlenden Hinweis auf eine Nebenwirkung.
Auf uns können Sie sich verlassen.
Unsere erfahrenen Anwälte kennen sich bestens mit den komplexen Fragen der Produkt- und Arzneimittelhaftung aus. Wir setzen nicht nur auf juristisches Fachwissen, sondern haben auch Verständnis für die Folgen, die diese Fehlfunktionen für Ihr Leben haben können. Wir begleiten Sie empathisch und engagiert durch den gesamten Prozess, um Ihre Rechte zu schützen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Wir möchten Ihnen einige Beispiele zeigen, in welchen Fällen wir als Medizinrechtler tätig werden durften. Warum? Weil wir stolz darauf sind, dass die Mandaten uns Ihr Vertrauen geschenkt haben und wir sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte erfolgreich unterstützen konnten.
Lesen Sie mehr Beispiele aus der Praxis.
Wir erhielten den aufgeregten Anruf einer Frau, deren Mann einen Herzschrittmacher eingesetzt bekommen habe, nachdem dieser einen drohenden Herzstillstand nur knapp überlebt hatte. Sein Arzt habe ihn nun informiert, dass der Herzschrittmacher möglicherweise nicht richtig funktioniere. Ein Fabrikationsfehler. Das Gerät müsse daher ausgetauscht werden.
Der Mandant hatte diese zweite OP gut überstanden und der neue Herzschrittmacher funktioniert einwandfrei. Dem gingen aber viele Tage und Nächte der Ungewissheit voraus.
„Mein Mann hatte regelrecht Todesangst! Was geschieht, wenn der Herzschrittmacher versagt und er einen Herzstillstand erleidet? Aber auch die drohende OP machte ihm große Angst, denn auch die letzte lief nicht unproblematisch. Ich möchte Schmerzensgeld, denn wäre der möglicherweise defekte Herzschrittmacher nicht gewesen, wären uns viele Wochen der Angst und die frühe Austausch-OP erspart geblieben.“
Zunächst gilt es in einem solchen Fall festzuhalten, dass die Notwendigkeit einer verfrühten Austausch-OP tatsächlich in den meisten Fällen ein Schmerzensgeld rechtfertigt.
Unser Mandant hat guten Grund, Schmerzensgeld zu fordern, denn nur wegen des Produktfehlers war die belastende und verfrühte Austausch-OP nötig. Diese Austausch-OP hätte ohne den Produktfehler erst in vielen Jahren stattfinden müssen. Zudem litt unser Mandant bis zum Austausch des fehlerhaften Herzschrittmachers unter nachvollziehbarer Angst. Auf außergerichtlichem Weg gelang es uns daher, ein Schmerzensgeld zu erstreiten.
Rufen Sie uns gerne an unter 02131 9556-0 oder schreiben Sie eine Mail an kaarst@breuer.legal
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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Rechtsanwalt Tobias Freymann, t.freymann@breuer.legal, 02131 9665-54